Auch wir können (und dürfen) unseren Mandanten unsere Beratungs- und Vertretungs-leistungen nicht kostenlos anbieten – faire Preise aber sind für uns selbstverständlich.
Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, hier einige grundsätzliche Erklärungen zur Kostentransparenz:

Unsere Leistungen rechnen wir im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, so dürfte diese regelmäßig die entstehenden Gebühren übernehmen. Wenn nicht schätzen wir gerne die zu erwartenden die Gebühren ab und besprechen diese mit Ihnen.

In Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen und geboten ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gleichzeitig können wir mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird dann nur bei evidentem Missverhältnis zwischen Streitwert und unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.

Weiterhin bietet der Rechtsanwaltsverein Freiburg regelmäßig kostenlose Erstberatungen für Bedürftige zu bestimmten Zeiten an. Wann und wie erfahren Sie auf der homepage des Freiburger Anwaltsvereins e.V.

Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, können Sie auch beim Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe beantragen, um die Kosten der anwaltlichen Erstberatung und außergerichtliche Vertretung übernommen zu erhalten. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen wir die Anträge für Prozesskostenhilfe natürlich gerne für Sie.
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